Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gästehaus Einsteinstraße 2
17491 Greifswald
der
IRB Grundstücke GmbH & Co.KG
Südring 1
17509 Lubmin
§ 1 Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Pensions- und Gästezimmern oder Wohnungen, zur
Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters.
2. Geschäftsbedingungen des Gastes, die den Geschäftsbedingungen des Anbieters
entgegenstehen oder diese ergänzen, gelangen nur dann zur Geltung, wenn dies
zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbarte wurde.
3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn der Anbieter
sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Pensionsaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme
des Antrages des Gastes durch den Anbieter zustande. Annahmeerklärung und
sämtliche damit im Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung des Anbieters. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden.
2. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
§ 3 Reservierung, Anzahlung, Zimmerbereitstellung und Rückgabe
1. Der Gast ist nach erfolgter Reservierung gem. § 4 Ziff. 1 verpflichtet, eine
Anzahlung in Höhe von 30 € pro Person zu zahlen. Der Gast erhält keinen Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Die Gästezimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00
Uhr zur Verfügung. Bei einer späteren Anreise nach 16.00 Uhr ist der Gast
verpflichtet, den Anbieter hierüber rechtzeitig zu informieren.
3. Hat der Gast das Zimmer am Abreisetag nicht bis 12.00 Uhr geräumt
zurückgegeben, so ist der Anbieter im Falle der Rückgabe bis 18.00 Uhr
berechtigt, dem Gast den hälftigen Zimmerpreis und bei einer Rückgabe nach 18.00
Uhr den vollen Zimmerpreis zu berechnen, es sei denn, der Gast weist nach, dass
dem Anbieter hieraus kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
1. Die Anzahlung in Höhe von 30 € pro Person wird am Tag der Reservierung fällig
und ist innerhalb von 24 Stunden per Online Debit (Überweisung) zu leisten.
2. Der gesamte Übernachtungspreis wird abzüglich geleisteter Anzahlung am
Anreisetag in bar fällig. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz-
bzw. Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können vom Anbieter geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Anbieters oder der
Aufenthaltsdauer wünscht und der Anbieter dem zustimmt.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Gast verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern es sich bei
dem Gast um einen Verbraucher handelt. Ist bei dem Rechtsgeschäft ein
Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz. Der Anbieter kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen
verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist damit nicht
ausgeschlossen.
4. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenem oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis
aufrechnen. Dies gilt auch für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
§ 5 Rücktritt/Stornierung
1. Gerät der Gast mit seiner Anzahlungspflicht in Verzug, so ist der Anbieter
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Anbieters, Schadensersatz
zu verlangen, wird durch die Ausübung des Rücktritts nicht ausgeschlossen, § 325
BGB.
2. Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter
abgeschlossenen Vertrag ist bis zu 8 Tage vor Anreise durch den Gast möglich.
Bei Stornierungen innerhalb der 8 Tage vor Anreise wird die volle erste Nacht
berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Anreise werden 80
Prozent des Gesamtbetrages fällig (NoShow). Im Falle bereits geleisteter
Anzahlungen ist der Gast verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00
EUR zu zahlen, die mit der Anzahlung verrechnet wird. Bei Nichtanreise ohne
Stornierung wird der Gesamtbetrag ohne Abzug fällig.
3. Bei Gruppenreservierungen (ab 6 Personen) gilt: Ein kostenfreier Rücktritt
ist nur bis zu 20 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierungen innerhalb der 20
Tage vor Anreise wird die volle erste Nacht berechnet. Bei Stornierungen
innerhalb von 7 Tagen vor Anreise werden 80 Prozent des Gesamtbetrages fällig (NoShow).
Bei Nichtanreise ohne Stornierung wird der Gesamtbetrag ohne Abzug fällig.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Anbieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die
Verpflichtungen aus dem Vertrage. Der Anbieter haftet gegenüber dem Gast nur für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und
sexualen Selbstbestimmung, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, ferner für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinals- bzw. Kernpflichten) haftet der
Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine etwaige Haftung des Anbieters aus
übernommener Garantie oder den gesetzlichen Regelungen über die Gastwirthaftung
bleiben hiervon unberührt.
2. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.
3. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 7 Datenschutz und -austausch
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3
TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse)
in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten
offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebes
erforderlich
ist (staatliche Behörden).
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen
zwischen dem Anbieter und Gästen ergeben, die Kaufleute sind, wird als
Gerichtsstand das Gericht in Berlin vereinbart, in dessen Bezirk der Anbieter
seinen Geschäftssitz hat. Ferner wird für den Fall, dass der Gast Kaufmann ist,
vereinbart, dass Leistungs- und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Anbieters
ist.
3. Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird als
Gerichtsstand das zuständige Gericht in Berlin vereinbart, in dessen Bezirk der
Anbieter seinen Geschäftssitz hat.
4. Für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Vertragspartei
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der ZPO verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand das
zuständige Gericht in Greifswald vereinbart, in dessen Bezirk der Anbieter bei
Vertragsschluss seinen Geschäftssitz hat.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die
Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen
Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.